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Gesetzgebung und technische Dokumentation

Gesetzgebung

  • Landesgesetzes für Raum und Landschaft (LG Nr 9/2018) das in den Art. 55 und 56, die Ausarbeitung der Gefahrenzonenpläne festlegt.
  • Durchführungsverordnung (DLH Nr. 23/2019) definiert die zulässigen baulichen Eingriffe und urbanistische Planung/Entwicklung in den Zonen mit hydrogeologischer Gefahr.
  • Richtlinien zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne und zur Klassifizierung des Risikos (BLR Nr. 989/2016), in denen die Grundlagen und die Methodik zur Abgrenzung der Gefahrenzonen definiert sind.


NEU!

Nachstehend können Sie die VISO-Dokumentation zu den GZP-Änderungen herunterladen

Kontakte

Amt für Gemeindeplanung

Landhaus 11, Rittner Straße 4
39100 Bozen
Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Tel. 39 0471 41 78 40