Welche Auswirkungen hat der Gefahrenzonenplan?
Die Ausweisung von Gefahrenzonen impliziert Einschränkungen für die Bautätigkeit und für die Raumplanung und trägt so zur Reduzierung von Schäden bei, die nach Katastrophenereignissen auftreten können. Die Durchführungsverordnung (genehmigt durch D.L.H. 23/2019) legt die baulichen Eingriffe und die raumplanerischen Bestimmungen fest, die in den Zonen mit hydrogeologischer Gefahr zulässig sind. Im Folgenden wird kurz auf die Bedeutung der Gefahrenstufen und deren Hauptauswirkungen eingegangen.
H4 - Sehr hohe Gefahr
Bedeutung
Der Verlust von Menschenleben und schwere Verletzungen von Personen sind sowohl außerhalb als auch innerhalb von Gebäuden möglich. Es ist mit der plötzlichen Zerstörung von Gebäuden und Infrastrukturen, mit schweren Schäden an Gebäuden, Infrastrukturen und an der Umwelt sowie mit der massiven Beeinträchtigung der sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten zu rechnen.
Wesentliche Auswirkungen
Abriss, Instandhaltung und Renovierung bestehender Gebäude sind erlaubt, nicht jedoch Erweiterungen oder Neubauten. Maßnahmen zur Minderung der Anfälligkeit von Gebäuden und anderen Konstruktionen sind zulässig. Die Ausweisung neuer Bauzonen ist nicht zulässig (DLH Nr. 23/ 2019, Art. 4). Falls keine alternativen Lösungen für den Bau wesentlicher öffentlicher Infrastrukturen vorhanden sind, ist dieser, nach einer Kompatibilitätsprüfung, zulässig.
H3 - Hohe Gefahr
Bedeutung
Außerhalb von Gebäuden besteht Gefahr für die Sicherheit von Personen. Es ist mit funktionellen Schäden an Gebäuden, aber nicht mit ihrer unmittelbaren Zerstörung zu rechnen, falls sie gemäß den geltenden Vorschriften errichtet worden sind. Schäden an Infrastrukturen mit daraus folgender Unzugänglichkeit derselben, die Unterbrechung von sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten und beträchtliche Umweltschäden sind möglich.
Wesentliche Auswirkungen
Der Abbruch, Wiederaufbau, die Erweiterung und in einigen Fällen auch der Neubau von Gebäuden sind zulässig. Die Errichtung von Infrastrukturen ist erlaubt, und im Falle des Fehlens von Alternativlösungen können auch Bauzonen ausgewiesen werden (DLH Nr. 23/ 2019, Art. 5); alle genannten Eingriffe erfordern immer eine Kompatibilitätsprüfung.
H2 - mittlere Gefahr
Bedeutung
Es besteht sich eine geringe Gefahr für Personen, und das auch nur außerhalb von Gebäuden. Kleinere Schäden an Gebäuden, an Infrastrukturen und an der Umwelt sind möglich, wobei diese die Sicherheit von Personen, die Nutzbarkeit von Gebäuden und die sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten nicht beeinträchtigen.
Wesentliche Auswirkungen
Neubauten und die Ausweisung neuer Bauzonen sind nach einer Kompatibilitätsprüfung zulässig (DLH Nr. 23/2019, Art.6).
Untersucht und nicht H4 - H3 - H2 gefährdet
Bedeutung
Gebiete die im Gefahrenzonenplan untersucht sind, und zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Plans keine hydrogeologischen Gefahren die als H4, H3 oder H2 klassifiziert werden, aufweisen.
Wesentliche Auswirkungen
Die Errichtung und die Instandhaltung jeglicher Bauwerke oder Infrastrukturen sowie die Ausweisung neuer Bauzonen gemäß der gültigen Gesetzgebung (DLH Nr. 23/19, Art.3) sind erlaubt.
Nicht untersucht
Bedeutung
Gebiete frei von Siedlungen oder Infrastrukturen und im Moment nicht relevant für die Raumplanung, die im GZP nicht bewertet wurden.
Wesentliche Auswirkungen
Mit Ausnahme einiger kleiner baulichen Eingriffe, wie z.B. Instandhaltungen und Sanierungen, ist für bauliche Maßnahmen und für die Ausweisung von Bauzonen eine Gefahrenprüfung notwendig.