Hochwasserschutz durch Revitalisierungsmaßnahmen
In der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG) wurde unter den EU-Mitgliedsstaaten vereinbart, dass in den Hochwasserrisikomanagementplänen der Schwerpunkt auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge liegt, besonders auf "nicht-baulichen Maßnahmen der Hochwasservorsorge und/oder einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit". Dafür soll den Fließgewässern [wieder] mehr Raum gegeben werden und, sofern möglich, soll "der Erhalt und/oder die Wiederherstellung von Überschwemmungsgebieten (...) berücksichtigt werden". So lassen sich auch Synergien und Vorteile im Hinblick auf die umweltpolitischen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) finden und nutzen, welche u.a. das EU-weite Erreichen und Erhalten des guten Qualitätszustandes für die natürlichen Oberflächengewässer fordert.
Revitalisierungsmaßnahmen, bei denen eingeengten, "naturfernen" Fließgewässerabschnitten und deren Umland durch Flussbettaufweitungen und Anpassungen der Geländehöhen ihre natürlichen Überschwemmungsgebiete (Auen) zurückgegeben werden, gelten als win-win-Maßnahmen. Die Auen sind natürliche Hochwasserrückhalteräume und gleichzeitig hochwertige Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Speziell in Zeiten von Klimawandel und Biodiversitätsverlust stellt die Auen-Revitalisierung eine effiziente und sinnvolle Nutzung von Ressourcen dar.
Für die Planung und Durchführung dieser Maßnahmen auf dem Landesgebiet ist der Funktionsbereich "Wildbachverbauung" der Katastrophenschutzbehörde zuständig; die Revitalisierungsmaßnahmen an der Unteren Ahr gelten als Beispiel erfolgreich umgesetzter win-win-Maßnahmen in Südtirol.
Integrales Flussraummanagement - das Projekt HyMoCARES
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